Rechte der fahrgäste im eisenbahnverkehr
Die Verordnung EU Nr. 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (die „Fahrgastrechteverordnung“) trat am 7. Juni 2023 in Kraft. Die für die Eurostar-Dienste geltenden Bestimmungen dieses Texts sind nachstehend zusammengefasst:
Reiseinformationen: Bei Erwerb Ihrer Fahrkarte bekommen Sie Zugang zu Informationen über allgemeine Reisebedingungen, Fahrpläne, und Tarifbedingungen, Zugangsbedingungen und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, Bordausstattungen (WLAN, usw.), mögliche Verzögerungen oder Serviceunterbrechungen (geplant und in Echtzeit).
Anschlussfahrten. Durchgangsfahrkarte oder getrennte Beförderungsverträge? : Wenn Sie im Rahmen eines einzigen Kaufprozesses Anschlussfahrkarten erwerben, stellen die entsprechenden Fahrkarten Durchgangsfahrkarten dar, es sei denn es ist auf den Fahrkarten, auf einer anderen Unterlage oder auf einer elektronischen Unterlage (um die Information zu einem späteren Zeitpunkt erneut vorweisen zu können) vermerkt, dass die Fahrkarte(n) getrennte Beförderverträge darstellen und dass Sie hierüber vor diesem Kauf informiert wurden. Bei Eurostar werden nur Fahrten,(i) die mehrere Eurostar Angebote miteinander verbinden (ii) und in einem einzigen Kaufprozess erworben wurden als Durchgangsfahrkarten vom Ausgangspunkt bis zum endgültigen Ziel Ihrer Reise betrachtet. Alle anderen einen Eurostar Dienst in Kombination mit einem anderen Eisenbahndienst beinhaltenden Fahrten werden als getrennte Beförderungsverträge betrachtet. Probleme im Zusammenhang mit Verspätungen, verpassten Anschlüssen, Stornierungen, Entschädigungen und Kundendienstleistungen werden entsprechend gehandhabt.
Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität: Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität haben das Rechtauf nicht-diskriminierenden Zugang zum Schienentransport. Um in den Genuss kostenloser Hilfeleistung an Bord des Zuges beim Ein- und Aussteigen zu gelangen, muss der Hilfebedarf mittlerweile 24 Stunden vor der Abfahrt gemeldet werden. Die Buchungsbedingungen für Hilfeleistungen sind nachstehendem Link zu entnehmen: https://www.eurostar.com/de-de/reise-infos/reiseplanung/barrierefrei-reisen
Haftung für körperliche Verletzungen sowie für Schäden am Gepäck oder an Mobilitätshilfen Wird der Unfall nicht durch außerhalb des Eisenbahnbetriebs liegende Umstände verursacht, müssen wir Ihnen oder Ihren Berechtigten für Schäden im Zusammenhang mit Verletzungen oder Todesfällen, die im Zug bzw. beim Einsteigen in oder Aussteigen aus dem Zugentstanden sind, Schadensersatz leisten.
Wir haften außerdem für:
- Verlust oder Beschädigung von Handgepäck im Falle einer Verletzung oder des Todesfalls des Reisenden;
- Sämtliche Verluste, Schäden oder Verzögerungen, die sich aus der Beförderung des von Ihnen aufgegebenen Gepäcks ergeben;
- Verlust oder Schäden an Mobilitätshilfen einer Person mit eingeschränkter Mobilität wie beispielsweise Rollstühle oder Hilfsmitteln;
- Verlust oder Verletzung eines Assistenzhundes.
Im Falle eines Zugausfalls oder einer vorhersehbar verspäteten Ankunft Ihres Zuges um mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof mit Ihrer Fahrkarte oder Durchfahrkarte haben Sie die Wahl zwischen den folgenden Möglichkeiten:
- Sie können beschließen, nicht zu fahren und sich Ihre Fahrkarte für den nicht zurückgelegten Streckenteil erstatten zu lassen, sofern die Fahrt mit Ihren ursprünglichen Reiseplänen unter diesen Umständen nicht mehr vereinbar ist, und Sie können sich gegebenenfalls kostenlos zu Ihrem Abfahrtsort zurückbegeben;
- Sie können Ihre Reise falls notwendig auf einer alternativen Strecke so bald wie möglich oder zu einem späteren von Ihnen gewählten Zeitpunkt fortsetzen.
Im Falle einer Verspätung von 60 Minuten oder mehr, werden wir gegebenenfalls und im Rahmen unserer Möglichkeiten, alles in die Wege leiten, um Ihnen zur Seite zu stehen (Unterkunft und/oder Verpflegung).
Recht auf Planung einer alternativen Strecke: Sollte Ihnen im Falle einer Zugunterbrechung innerhalb von 100 Minuten nach der geplanten Abfahrtszeit keine alternative Strecke angeboten worden sein, haben Sie das Recht, Ihre alternative Strecke unter Nutzung öffentlicher Beförderungsunternehmen (Zug, Reisebus, Bus) selbst zu planen. Wir werden Ihnen in einem solchen Fall die nach vernünftigem Ermessen entstandenen Kosten erstatten.
Entschädigungen für Verspätungen: Falls zwischen dem Abfahrtsort und dem endgültigen Zielort Ihrer Reise gegenüber dem auf Ihrer Fahrkarte oder Durchgangsfahrkarte angegebenen Ankunftszeitpunkt eine Verspätung von mindestens 60 Minuten verzeichnet wird, haben Sie Anspruch auf Entschädigung (in Form von Gutscheinen oder Bargeld) in Höhe von:
- 25% des Preises der Fahrkarte oder Durchgangsfahrkarte, im Falle einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten;
- 50% Preises der Fahrkarte oder Durchgangsfahrkarte, im Falle einer Verspätung von mindestens 120 Minuten.
Es wird darauf verwiesen, dass Eurostar einen höheren Entschädigungssatz als den in der Fahrgastrechteverordnung vorgesehen bietet, wenn Sie sich für eine Entschädigung in Form von Gutscheinen entscheiden.
Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn:
- Sie vor dem Kauf der Fahrkarte über die Verspätung informiert waren;
- Wenn Sie beschlossen haben, die Reise nicht anzutreten und eine Erstattung Ihrer Fahrkarte angefordert haben;
- Unter außergewöhnlichen Umständen (wie beispielsweise bei extremen Witterungsverhältnissen, größeren Naturkatastrophen oder bei schweren, die öffentliche Gesundheit betreffenden Krisensituationen) bzw.wenn die Verspätung durch Sie oder das Verhalten eines Dritten verursacht wurde.
Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte
Zunächst an den Eurostar Kundendienst: https://help.eurostar.com/email?lang=de
Belgien:
Bundesdienststelle für Mobilität & Verkehr–Fahrgastservice
Rue du progrès 56
BE-1210 Brüssel
Frankreich:
D.G.C.C.R.F
Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherangelegenheiten und Betrugsbekämpfung
59, boulevard Vincent Auriol
75703 Paris Cedex 13
Tel.: +33 144 871 717
Website: https://www.economie.gouv.fr/dgccrf
Die Niederlande:
Inspektion für menschliches Umfeld und Transporte
Postfach 16191 2500 BD Den Haag
Tel.: +31 88 489 00 00
Website: https://e-loket.ilent.nl/en-GB/Account/Login.aspx
Deutschland:
Eisenbahn-Bundesamt (Federal Railway Authority)
Heinemannstraße 6
DE-53175 Medal
Tel.: +49 228 30795-400
E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de