Zollbestimmungen
Alles, was Sie über die Zollbestimmungen bei Reisen mit Eurostar wissen müssen.
Wichtig
Diese Informationen gelten nicht für Reisen in Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden.
Zollbestimmungen und Kontrollen
Hier finden Sie alles, was Sie über die Zollbestimmungen bei Reisen zwischen Großbritannien und unseren anderen Reisezielen in Europa wissen müssen.
Bitte informieren Sie sich vor Abreise über Beschränkungen und Einfuhrverbote.
Barmittel anmelden
Wenn Sie Bargeld in Höhe von €10.000 oder mehr (oder den entsprechenden Betrag in einer anderen Währung) dabeihaben, müssen Sie es bei den EU-Zollstellen anmelden und das EU-Formular zur Anmeldung von Barmitteln ausfüllen.
Anmeldepflichtige Barmittel sind:
- Banknoten und Münzen
- Übertragbare Inhaberpapiere (z. B. Schecks, Reiseschecks, Schuldscheine und Zahlungsanweisungen)
- Goldmünzen, Goldbarren oder Goldklumpen
Hier erfahren Sie mehr.
Bei der Ein- und Ausreise aus Großbritannien müssen Sie Bargeld im Wert von £10.000 oder mehr beim Zoll anmelden.
Wenn Sie als Familie oder Gruppe in Summe mit mehr als £10.000 reisen (auch wenn Einzelpersonen weniger dabeihaben), müssen Sie die Barmittel trotzdem anmelden.
Als anmeldepflichtige Barmittel gelten:
- Banknoten und Münzen
- Inhaberobligationen
- Schecks und Reiseschecks
Anmeldung von Waren, die in Großbritannien gekauft wurden
Reisende unter 15 Jahren müssen in Großbritannien gekaufte Waren im Wert von mehr als 150 € bei Einreise in die EU anmelden und Mehrwertsteuer und Zollgebühren entrichten.
Reisende, die älter als 15 Jahre sind, müssen in Großbritannien gekaufte Waren bei EU-Einreise anmelden und Mehrwertsteuer und Zollgebühren entrichten, wenn die Waren mehr als 300 € wert sind.
Wichtig: Französische und belgische Zollbeamte werden an Bord einiger unserer Züge sein, um Waren zu verzollen. Es werden auch stichprobenartige Kontrollen ausgeführt.
Wenn Sie in Paris ankommen, sehen Sie auf dem Bahnsteig möglicherweise französische Zollbeamte, die Routinekontrollen durchführen.
Reisen Sie nach Lille, gibt es einen ausgewiesenen Bereich, in dem Sie Ihre Waren am Bahnhof deklarieren können. Achten Sie bitte auf die Durchsagen im Zug und folgen Sie der Beschilderung im Bahnhof, wenn Sie ankommen.
Wenn Sie nach Disneyland Paris reisen, können Sie außerhalb der Europäischen Union gekaufte Waren bei Ihrer Ankunft bei der Zollstelle im oberen Geschoss des Bahnhofs anmelden.
Wenn Sie am Bahnhof in Brüssel ankommen, sehen Sie auf dem Bahnsteig möglicherweise belgische Zollbeamte, die Routinekontrollen durchführen.
Wenn Sie einen Anschlusszug nehmen, planen Sie bitte mindestens 30 Minuten ein, um ihn erreichen zu können.
Wenn Sie nach Amsterdam oder Rotterdam reisen, sind möglicherweise Zollbeamte an Bord, die während der Fahrt Kontrollen durchführen.
Anmeldung von Waren, die in der EU gekauft wurden
Es gibt Beschränkungen für Waren, die Sie in der EU gekauft und für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk nach Großbritannien mitbringen dürfen, ohne dass Sie Steuern und Zoll zahlen.
Auf der Website der britischen Behörden finden Sie weitere Informationen zu diesen Beschränkungen.
Wenn Sie Waren mitbringen, die diese Grenzen überschreiten:
● müssen Sie für alle Waren dieser Kategorie Zölle und/oder Steuern entrichten, nicht nur für den Wert, der über der Freigrenze liegt,
● müssen Sie eine Erklärung abgeben und alle Steuern und Abgaben vor der Einreise in das Land entrichten. Sie haben bis zu 5 Tage vor Ihrer Reise Zeit, um diese Erklärung auf der Website der britischen Behörden abzugeben,
● können Ihre Waren eventuell beschlagnahmt werden. Es drohen auch Geldstrafen, wenn Sie Ihre Waren nicht anmelden.
Wichtig: Bitte lesen Sie unsere Richtlinie für alkoholische Waren, wenn Sie vorhaben, Alkohol mit an Bord zu bringen.
Alkohol und Tabak
Die Menge an Tabak, die Sie für den persönlichen Konsum oder als Geschenk nach Großbritannien einführen dürfen, ohne dass Sie Steuern und Zölle zahlen, ist begrenzt.
Die Freigrenze für zollfreien Tabak für Personen ab 17 Jahren beträgt:
● 200 Zigaretten oder
● 100 Zigarillos oder
● 50 Zigarren oder
● 250 g Tabak oder
● 200 Tabaksticks für E-Zigaretten
Sie können diese Freimenge aufteilen, d. h. Sie können 100 Zigaretten und 25 Zigarren einführen (beides die Hälfte Ihrer Freimenge).
Wenn Sie diese Grenzwerte überschreiten, müssen Sie eine Erklärung abgeben und alle Steuern und Abgaben vor der Einreise in das Land entrichten.
Auf der Website der britischen Behörden können Sie die Freimengen überprüfen und eine Ihre Tabakwaren anmelden.
Kunden ab 17 Jahren haben Anrecht auf eine Freimenge für Tabakwaren, die nicht für den Wiederverkauf bestimmt sind.
Dieser Freibetrag kann je nach EU-Land variieren.
Die aktuellsten Informationen über die Freibeträge, die in Ihrem Zielland gelten, finden Sie auf der EU-Website.
Für die Mitnahme von Alkohol zwischen dem Großbritannien und der Europäischen Union gelten bestimmte Höchstmengen. Bitte lesen Sie unsere Richtlinie für alkoholische Waren, wenn Sie vorhaben, Alkohol mit an Bord zu bringen.
Mitnahme von Lebensmitteln, pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen aus Großbritannien in die EU
Folgende Produkte dürfen Sie nicht mit in die Europäische Union nehmen:
● Fleisch oder fleischhaltige Produkte
● Milch oder Molkereiprodukte
Es gibt einige Ausnahmen, z. B. bestimmte Mengen an Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung oder Tiernahrung, die aus medizinischen Gründen erforderlich sind.
Informieren Sie sich auf der Website der Europäischen Kommission über die Vorschriften für die Einfuhr von Fleisch- und Milchprodukten in die EU.
Folgende Produkte dürfen Sie nicht in die Europäische Union einführen, es sei denn, Sie zahlen vor der Ausreise für eine Kontrolle und erhalten ein Pflanzengesundheitszeugnis:
● frisches Obst (Bananen, Kokosnüssen, Datteln, Ananas und Durians sind ausgeschlossen)
● Gemüse
● Pflanzen
● pflanzliche Erzeugnisse
Informieren Sie sich auf der Website der Europäischen Kommission über die Vorschriften für die Einfuhr von Obst, Gemüse und anderen pflanzlichen Erzeugnissen.
Für Ihren Proviant gibt es eine Ausnahme: Sandwiches und Snacks für den Verzehr während der Reise dürfen Obst, Gemüse, Fleisch oder Milchprodukte enthalten.
Mitnahme von Lebensmitteln, pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen aus der EU nach Großbritannien
Sie können folgende Waren für den persönlichen Gebrauch aus der Europäischen Union nach Großbritannien mitnehmen:
● Fleisch (Einschränkungen gelten für Schweinefleisch und Produkte, die Schweinefleisch enthalten)
● Milchprodukte
● Andere tierische Erzeugnisse, darunter Fisch, Eier und Honig
● Obst
● Gemüse
● Nüsse und Samen
Schweinefleisch und Schweinefleischprodukte dürfen nur dann aus der EU nach Großbritannien eingeführt werden, wenn sie nach EU-Handelsnormen erzeugt und verpackt werden und weniger als 2 Kilogramm wiegen.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Website der britischen Behörden.
Hier erfahren Sie mehr über die Einfuhr von Lebensmitteln aus der EU nach Großbritannien.
Zugelassene Pflanzen, einschließlich Zimmerpflanzen und Schnittblumen, müssen die Anforderungen der Pflanzengesundheitskontrolle erfüllen, die je nach Kategorie der Pflanze variieren können.
Die Pflanzenschutzkontrollen können eine oder mehrere der folgenden Anforderungen umfassen:
● ein Pflanzengesundheitszeugnis
● Voranmeldung bei der Tier- und Pflanzengesundheitsagentur (APHA)
● Pflanzeninspektion
Hier erfahren Sie mehr über die Einfuhr von Pflanzen oder pflanzlichen Erzeugnissen nach Großbritannien. Zimmerpflanzen finden Sie auf der Website der britischen Behörden unter die Kategorie Plants for planting.
Wenn Sie weitere Informationen über die Einfuhr von Produkten oder Pflanzen nach Großbritannien benötigen, wenden Sie sich bitte an die Animal and Plant Health Agency.
Erstattung der Mehrwertsteuer auf Einkäufe in der EU
Personen, die nicht in der Europäischen Union wohnhaft sind, können unter Umständen die Mehrwertsteuer für dort getätigte Einkäufe bei Einzelhändlern, die die Mehrwertsteuer zurückerstatten, zurückfordern. Bitte beachten Sie, dass der Mindestbetrag je nach Land variieren kann.
Sie müssen Ihre Einkäufe, den Kassenzettel, Ihren Reisepass und das ausgefüllte und auf Ihren Namen lautende Formular zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer den Zollbeamten am Bahnhof vorlegen. Nur so kann dieses Formular zur Mehrwertsteuerrückerstattung abgestempelt werden. Die Zollstelle befindet sich nach der Pass- und Gepäckkontrolle in Paris Gare du Nord, Lille Europe und Bruxelles-Midi/Brussel-Zuid. Bitte kommen Sie etwas früher als gewöhnlich zum Bahnhof, wenn Sie eine Mehrwertsteuererstattung beantragen möchten.
Wichtig: Die Erstattung der Mehrwertsteuer wird nicht von der Zollstelle geregelt. Dafür ist der Einzelhändler zuständig.
Wir empfehlen Ihnen dringend, beim Kauf die Option Kartenrückerstattung (card refund) zu wählen. In diesem Fall wird Ihr Erstattungsantrag automatisch an den Einzelhändler geschickt, sobald Ihr Formular für die Mehrwertsteuererstattung vom Zoll abgestempelt wurde. Sie müssen dann nichts weiter tun.
Bei allen anderen Erstattungsmethoden müssen Sie dem Händler das abgestempelte Formular für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer zusenden.
● Weitere Informationen, wenn Sie aus Frankreich zurückreisen
● Weitere Informationen, wenn Sie aus Belgien zurückreisen
Zur Erinnerung: Es gibt Beschränkungen für Waren, die Sie für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk nach Großbritannien mitbringen dürfen, ohne dass Sie Steuern und Zölle zahlen. Weitere Informationen finden Sie unter Anmeldung von Waren und auf der Website der britischen Behörden, wo Sie die Freimengen überprüfen können.
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